Ist Abtreibung erlaubt? (§§ 218 und 219 StGB)
Grundsätzliches Verbot der Abtreibung:
Die rechtlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland finden sich im § 218 StGB, der so seit 1995 besteht. Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland grundsätzlich verboten („rechtswidrig“) und werden mit bis zu drei Jahren Haft bestraft.
Ausnahmeregelungen:
Bestimmte Ausnahmen sind nach der sog. Beratungsregelung oder einer Indikationsregelung möglich, sofern der Schwangerschaftsabbruch
- mit Einwilligung der Schwangeren und
- durch einen Arzt
durchgeführt wird.
Das bedeutet, die Schwangere darf nicht selber abtreiben. Ein Schwangerschaftsabbruch gegen den Willen der Schwangeren oder eine Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch sind ebenfalls strafbar.
Mehr zu den verschiedenen Ausnahmeregelungen finden Sie in den folgenden Abschnitten:
Bis wann kann man abtreiben? (Abtreibung nach Beratungsregelung)
Abtreibung bei Behinderung (Abtreibung bei medizinischer Indikation)
Abtreibung nach Vergewaltigung (Abtreibung bei kriminologischer Indikation)
Abtreiben unter 18 (Abtreibung bei Minderjährigen)
Diese Erläuterungen sind nach besten Wissen und Gewissen erarbeitet und dienen lediglich zur privaten Information. Sämtliche Angaben sind daher ohne Gewähr! Hier können Sie die Gesetzestexte § 218 StGB (Schwangerschaftsabbruch) und §219 StGB (Beratung einer Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage) noch einmal nachlesen.
Wenn Sie vor einer Entscheidung stehen und noch weiteren Rat benötigen, nehmen Sie einfach mit Pro Femina Kontakt auf!
